Ihre vom Berliner Senat zertifizierte Test-to-go Teststelle in Berlin Reinickendorf

Achtung ab 25.11.22 neue Testverordnung. Wer berechtigt ist klicke hier

Der NowCheck® COVID-19 Antigen-Test

Herausragende Qualität – geprüft durch das Paul-Ehrlich-Institut und nachweislich einer der sensitivsten Tests am Markt

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Sanfteres angenehmeres Testverfahren

Die Probe wird an der Nasenschleimhaut entnommen statt aus dem tiefer liegenden Nasen-Rachen-Raum

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Zukunftsorientiert und Innovativ

Erkennt die Virusmutationen aus Grossbritannien,Südafrika und Brasilien. Ergebnisse schon nach 15 Minuten

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Kostenloser Bürgertest

Auf eine kostenlose Bürgertestung haben nur noch folgende Personen Anspruch:

  • Patient:innen und deren Besucher:Innen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe etc.
  • Menschen mit Behinderung („Persönliches Budget nach Paragraf 29 SGB IX“)
  • Pflegende nach Paragraf 19 SGB XI (z.B. pflegende Angehörige)
  • Personen bei denen die Testung zur Beendigung einer Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion erforderlich ist

Nur mit Personalausweis, Pass oder Krankenkassenkarte mit Lichtbild zur Identifikation und Nachweis zur Berechtigung eines kostenlosen Tests

Kosten werden von der öffentlichen Hand getragen. *

Nur für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland  

Ergebnis in ca. 15-20 Minuten

 

€0,-

Antigen Schnelltest

Nur mit Personalausweis, Pass oder Krankenkassenkarte mit Lichtbild zur Identifikation.

Ergebnis in ca. 15-20 Minuten

€10,-

* Nach der Coronavirus-Testverordnung besteht im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten Anspruch auf mindestens einen Test pro Woche, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sollte es im Einzelfall vorkommen, dass die Zahlung des kostenlosen Bürgertests durch die öffentliche Hand (ohne unser Verschulden) abgelehnt wird, haben Sie die Kosten des Tests selbst zu tragen. Kinder von 6-15 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, von 16-17 Jahren ist eine Vollmacht eines Erziehungsberechtigten ausreichend.